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Redaktionsstatut§ 1 Die Göttinger Wochenzeitung engagiert sich für das Selbstbestimmungsrecht und die Chancengleichheit aller Menschen sowie für deren Beteiligung an gesellschaftlichen Entscheidungen und Prozessen. Das Ziel der Zeitung ist es, eine kritische Öffentlichkeit herzustellen. § 2 Die Göttinger Wochenzeitung tritt ein für die Verteidigung der demokratischen und der Menschenrechte und wendet sich gegen jede Form der Diskriminierung. Sie möchte besonders solche Personen und Gruppen zu Wort kommen lassen, die gegenüber politisch und gesellschaftlich Mächtigen kein Gehör finden und die in der vorherrschenden Berichterstattung unterrepräsentiert sind. § 3 Die Göttinger Wochenzeitung ist unabhängig und nicht parteigebunden. Sie stellt sich nicht in den Dienst politischer, ökonomischer, religiöser, weltanschaulicher und anderer Gruppen- und Einzelinteressen. Ihrer Informationspflicht entsprechend muss die Zeitung ohne Rücksicht auf Personen und Organisationen kritisch berichten. § 4 Die Göttinger Wochenzeitung verpflichtet sich der wahrheitsgetreuen, verantwortungsvollen Berichterstattung im Sinne der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex). Sie verzichtet auf eine Berichterstattung, die Vorurteile verfestigt. Sie widersteht dem Druck von Stereotypen und dem thematischen und sprachlichen Konformismus. Stattdessen bemüht sie sich um das Entwickeln eines eigenen publizistischen Profils und einer Sprache, die emanzipatorischen Ansätzen Rechnung trägt. § 5 In diesem Rahmen gestaltet die Redaktion die Zeitung frei und selbstständig. Kein Redaktionsmitglied darf gezwungen werden, gegen die eigene Überzeugung zu schreiben, zu redigieren oder zu bebildern.
§ 6 Die Göttinger Wochenzeitung informiert über alle relevanten Bereiche des öffentlichen Lebens in Göttingen. Darüber hinaus hat sie Entscheidungen und Entwicklungen auf Landes- und Bundesebene im Blick, die für die Menschen in Göttingen von maßgeblichem Interesse sind. Maßstab für die Auswahl der zu veröffentlichenden Themen ist deren Informations- und Neuigkeitswert. Die Redaktion ist verpflichtet, alle Informationen vor der Veröffentlichung mit angemessener Sorgfalt zu prüfen. Neben informierenden Darstellungsformen haben zugleich auch unterhaltende Beiträge sowie Tipps zur Freizeitgestaltung und zur praktischen Lebenshilfe ihren Platz. § 7 Die Göttinger Wochenzeitung will ihre Leserinnen und Leser in die Lage versetzen, sich ein eigenes Urteil zu bilden. Wichtige Ereignisse werden zu diesem Zweck analysiert und kommentiert. Dabei sollen auch unterschiedliche Positionen sowie ausgewählte externe Meinungen zu Wort kommen. Gastautorinnen und -autoren sind in ihren Beiträgen unabhängig von der Haltung der Redaktion. § 8 Die Göttinger Wochenzeitung stellt sich als Meinungsforum zur Verfügung. Leserbriefe sind als bereichernde Ergänzung der redaktionellen Beiträge willkommen und werden im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten veröffentlicht. § 9 Anzeigen müssen vom redaktionellen Teil der Zeitung deutlich erkennbar getrennt sein. Sie dürfen auf die Redaktionsarbeit keinen Einfluss haben. § 10 Das Redaktionsstatut der Göttinger Wochenzeitung ist verbindlich für die Printausgabe sowie für den Internetauftritt der Zeitung. Es ist Bestandteil der Arbeitsverträge aller bei der Göttinger Wochenzeitung fest angestellten Redakteurinnen und Redakteure. Das Redaktionsstatut gilt zunächst für ein Jahr und kann von der Genossenschaftsversammlung mit Dreiviertelmehrheit der Stimmen verändert werden. Werden keine Änderungen beantragt, verlängert sich die Gültigkeit automatisch um ein Jahr (und so fort). § 11 Die Redakteurinnen und Redakteure werden vom Vorstand der Verlagsgenossenschaft Göttinger Wochenzeitung e. G. eingestellt. Auf die redaktionelle Arbeit darf der Vorstand keinen Einfluss nehmen. Sobald die erste arbeitsfähige Redaktion im Amt ist, hat diese bei allen weiteren Stellenbesetzungen innerhalb der Redaktion Vorschlags- und Vetorecht. I seitenanfang I |
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