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Die GenossenschaftVerlagsgenossenschaft Göttinger Wochenzeitung eGMit gutem Grund haben wir uns bei der Wahl einer geeigneten Rechtsform für die Genossenschaft entschieden, denn in einer Genossenschaft werden die Einflussnahmemöglichkeiten der Gesellschafter dadurch begrenzt, dass alle Mitglieder in der GenossenschaftlerInnenversammlung nur jeweils eine Stimme haben. Den Rahmen für die redaktionelle Arbeit bietet das Redaktionsstatut, das von allen Mitgliedern der Genossenschaft gemeinsam beschlossen und gegebenenfalls geändert wird.
Foto: Gründungsversammlung - Die Genossenschaft Anteile (Mitgliedschaft & Kündigung)Jede natürliche oder juristische Person, die mindestens einen Anteil im Wert von 100 Euro zeichnet, erwirbt mit seiner Unterschrift das Stimmrecht in der Genossenschaftsversammlung und wird auf diese Weise Mitherausgeber der Göttinger Wochenzeitung. Auch juristische Personen können Anteile zeichnen und Mitglied werden. Eine Beitrittserklärung für die Genossenschaft zum Herunterladen und Ausdrucken finden Sie hier (PDF-Datei, 7 KByte). Mit der Unterzeichnung und Einreichung dieser Erklärung verpflichten Sie sich rechtlich verbindlich, Mitglied dieser Genossenschaft zu werden und die von Ihnen eingetragene Anzahl von Genossenschaftsanteilen zu erwerben. Die Anteile sind Einlagen, mit denen die Genossenschaft wirtschaften kann. Die Anteilseigner können ihre Mitgliedschaft mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende eines Jahres kündigen (siehe § 5 der Satzung). Das Geld bekommen sie dann anteilsmäßig zurück (siehe § 10 der Satzung). Eine Verzinsung ist nicht vorgesehen. I seitenanfang I |
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